Schachtverlängerung installieren

VORSICHT

Sachschäden durch Überschreiten der erlaubten Einbautiefe!

Die maximale Einbautiefe umfasst Pumpenschacht, Schachtverlängerung, Betonringe und Schachtabdeckung. Wird die erlaubte Einbautiefe überschritten, kann es zu Verformungen und Rissbildung am Pumpenschacht kommen. Ein Überschreiten der Einbautiefe für den Pumpenschacht kann auch zu einem Totalschaden führen.

  1. Die maximal erlaubte Einbautiefe für den Pumpenschacht darf auf keinen Fall überschritten werden.