Pflichten des Betreibers
- Schutzausrüstung bereitstellen. Sicherstellen, dass das Personal die Schutzausrüstung trägt.
- Die verbrauchten Betriebsmittel in geeigneten Behältern auffangen.
- Unbedingt die örtlichen Vorschriften für die Entsorgung von Betriebsmitteln beachten.
- Ausschließlich Originalteile des Herstellers verwenden. Die Verwendung anderer als der Originalteile entbindet den Hersteller von jeglicher Haftung.
- Erforderliche Werkzeuge bereitstellen.
- Bei Verwendung stark brennbarer Lösungsmittel oder Reinigungsmittel sind offene Feuer, offene Flammen und das Rauchen strikt verboten.
- Alle Wartungsarbeiten in ein Wartungsprotokoll eintragen.