Qualifikation des Personals
- Elektrische Arbeiten: Elektrische Arbeiten ausschließlich von einer Elektrofachkraft durchführen lassen.
- Erforderliche Kenntnisse: Erkennen und Vermeiden von elektrischen Gefahren
- Wartungsarbeiten: Arbeiten dürfen ausschließlich von einer Fachkraft für Hebeanlagen durchgeführt werden.
Erforderliche Kenntnisse: Installation von Sanitäranlagen - Hebearbeiten: Die Arbeiten dürfen nur von einer Fachkraft ausgeführt werden.
- Erforderliche Kenntnisse: Verwendung von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln und Anschlagpunkten
- Nur die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Wartungsarbeiten durchführen.
- Die Arbeiten müssen von zwei Personen ausgeführt werden.