Instandhaltung
GEFAHR
Lebensgefahr durch Stromschlag!
Unsachgemäßes Verhalten bei elektrischen Arbeiten führt zu Tod durch Stromschlag!
- Elektrische Arbeiten ausschließlich von einer Elektrofachkraft durchführen lassen.
- Örtliche Vorschriften beachten.
GEFAHR
Explosionsgefahr durch potenziell explosionsfähige Atmosphäre im Sammelbehälter!
Im Sammelbehälter kann eine explosionsfähige Atmosphäre herrschen. Bei Wartungsarbeiten besteht Explosionsgefahr. Unbedingt folgende Punkte beachten:
- In einem Radius von 1 m um das Entlüftungsrohr besteht eine potenziell explosionsfähige Atmosphäre (Zone 2). Betriebsordnung beachten.
- Bei Wartungsarbeiten sicherstellen, dass die Luft im Betriebsraum 8-mal pro Stunde ausgetauscht wird.
Instandhaltungsarbeiten dürfen ausschließlich von Fachpersonal (z. B. Kundendienst) durchgeführt werden. Für die Wartungsintervalle EN 12056‑4 beachten:
- ¼-jährlich für den gewerblichen Betrieb
- ½-jährlich bei Mehrfamilienhäusern
- 1-mal jährlich bei Einfamilienhäusern
Nach ¼ Jahr
- Sichtkontrolle der Zulaufleitung. Bei Bedarf reinigen.
Nach ½ Jahr
- Die Anschlüsse auf Dichtigkeit prüfen.
- Sammelbehälter und Überlaufkanal reinigen. Wenn der Sammelbehälter regelmäßig überläuft, den Überlaufkanal einmal pro Monat reinigen.
Nach 1 Jahr
- Die Feststoff-Trennbehälter und die Rechen reinigen.
Nach 2 Jahren
- Das Öl in der Abwasserpumpe auswechseln. Bei Verwendung einer Stabelektrode zur Dichtungskammerüberwachung das Öl in der Dichtungskammer nach Anzeige wechseln.
Alle Instandhaltungsarbeiten in einem Protokoll festhalten. Das Protokoll muss vom Fachpersonal und dem Betreiber unterzeichnet werden.
Nach den Wartungsarbeiten einen Testlauf durchführen.