Pflichten des Betreibers
- Diese Anweisungen sind in der Sprache zur Verfügung zu stellen, die das Personal lesen und verstehen kann.
- Es ist zu gewährleisten, dass das Personal in den angegebenen Aufgaben geschult wird.
- Schutzausrüstung bereitstellen. Sicherstellen, dass das Personal die Schutzausrüstung trägt.
- Sicherstellen, dass die angebrachten Sicherheits- und Warnschilder deutlich lesbar sind.
- Das Personal über die Funktionsweise der Anlage informieren.
- Den Arbeitsbereich markieren und absperren.
- Geräuschpegel unter Betriebsbedingungen messen. Ab einem Geräuschpegel von 85 dB(A) einen Gehörschutz tragen. Arbeitsbereich markieren.