Instandhaltung
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen ausschließlich von Fachpersonal (z. B. Kundendienst) durchgeführt werden. Wartungsintervalle nach EN 12056‑4:
- ¼-jährlich für den gewerblichen Betrieb
- ½-jährlich bei Mehrfamilienhäusern
- 1-mal jährlich bei Einfamilienhäusern
Alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in einem Protokoll festhalten. Das Protokoll muss vom Fachpersonal und dem Betreiber unterzeichnet werden.
Nach den Wartungsarbeiten einen Testlauf durchführen.