Instandhaltung

Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen ausschließlich von Fachpersonal (z. B. Kundendienst) durchgeführt werden. Wartungsintervalle nach EN 12056‑4:

Alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in einem Protokoll festhalten. Das Protokoll muss vom Fachpersonal und dem Betreiber unterzeichnet werden.

Nach den Wartungsarbeiten einen Testlauf durchführen.