Bestimmungsgemäße Verwendung
Als Hebeanlage für Überflur- oder Vorwandinstallation in Gebäuden oder bei Unterflurinstallation in Pumpenschächten:
- Wenn das Abwasser nicht direkt über ein natürliches Gefälle in die Kanalisation eingeleitet werden kann
- Für die rückstausichere Entwässerung, wenn die Ablaufstelle unterhalb der Rückstauebene liegt