Unzulässige Betriebsweisen
GEFAHR
Explosionsgefahr beim Fördern explosiver Medien!
Die Hebeanlage ist nicht für die Förderung von leicht entzündlichen und explosiven Medien ausgelegt. Lebensgefahr durch Explosion!
- Keine leicht entzündlichen und explosiven Medien (Benzin, Kerosin, …) fördern!
Auf keinen Fall für folgende Fördermedien verwenden:
- Abwasser von Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene, das über ein natürliches Gefälle direkt in die Kanalisation eingeleitet werden kann
- Schutt, Asche, Abfall, Glas, Sand, Putz, Zement, Kalk, Mörtel, Faserstoffe, Textilien, Papierhandtücher, Feuchttücher (z. B. Vliestücher, feuchtes Toilettenpapier), Windeln, Pappe, grobes Papier, Kunstharz, Teer, Küchenabfälle, Fett, Öl
- Schlachtabfälle, Beseitigung von Schlachttieren und tierischen Abfällen (Gülle usw.)
- Giftige, aggressive und korrosive Medien wie Schwermetalle, Biozide, Pestizide, Säuren, Laugen, Salze, Schwimmbadwasser
- Zu große Mengen von Reinigungs-, Desinfektions-, Geschirrspül- oder Waschmitteln mit überdurchschnittlich starker Schaumbildung
- Trinkwasser
Für den ordnungsgemäßen Gebrauch des Produkts diese Einbau- und Betriebsanleitung beachten.