Pflichten des Betreibers
- Diese Anweisungen sind in der Sprache zur Verfügung zu stellen, die das Personal lesen und verstehen kann.
- Es ist zu gewährleisten, dass das Personal in den angegebenen Aufgaben geschult wird.
- Sicherstellen, dass alle anlagenseitigen Sicherheitsvorrichtungen und Not-Aus-Schaltungen aktiv sind und ordnungsgemäß funktionieren.
- Sicherstellen, dass die Pumpe für die gegebenen Betriebsbedingungen geeignet ist.
- Geräuschpegel unter Betriebsbedingungen messen. Ab einem Geräuschpegel von 85 dB(A) einen Gehörschutz tragen. Arbeitsbereich markieren.