Überwachungseinrichtungen
Die folgenden Überwachungseinrichtungen müssen bauseits gestellt werden:
Leitungsschutzschalter und Motorschutzschalter
- Leitungs- und Motorschutzschalter laut den Vorgaben des Motorherstellers einbauen.
- Instabile Stromnetze: bei Bedarf weitere Schutzeinrichtungen (z. B. Überspannungs-, Unterspannungs- oder Phasenausfallrelais ...) einbauen.
- Lokalen Vorschriften einhalten.
Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD)
- Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) laut den Vorschriften des lokalen Energieversorgungsunternehmens einbauen.
- Wenn Personen mit dem Produkt und leitfähigen Flüssigkeiten in Berührung kommen können, Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) einbauen.