Nichtbestimmungsgemäße Verwendung
Die Rührwerke dürfen nicht eingesetzt werden in:
- Trinkwasser
- Nicht-newtonsche Flüssigkeiten
- Grob verunreinigten Fördermedien mit harten Bestandteilen, wie Steinen, Holz, Metalle usw.
- Leicht entzündlichen und explosiven Medien in reiner Form