Pflichten des Betreibers
- Bereitstellung aller Einbau- und Betriebsanleitungen beim Pumpenschacht oder an einem dafür vorgesehenen Platz.
- Bereitstellung aller Einbau- und Betriebsanleitungen in der Sprache des Personals.
- Sicherstellen, dass das gesamte Personal die Einbau- und Betriebsanleitungen gelesen und verstanden hat.
- Alle bauseitigen Sicherheitseinrichtungen sind eingeschaltet und funktionieren einwandfrei.
- Der Pumpenschacht und die verbaute Pumpe sind für den Einsatz in den vorgegebenen Betriebsbedingungen geeignet.