Nichtbestimmungsgemäße Verwendung

GEFAHR

danger

Explosion durch Einleiten explosiver Medien!

Das Einleiten von leicht entzündlichen und explosiven Medien (Benzin, Kerosin usw.) in ihrer reinen Form ist verboten. Es besteht Lebensgefahr durch Explosion!

Die folgenden Medien nicht einleiten:

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung dieser Anleitung. Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nichtbestimmungsgemäß.