Nichtbestimmungsgemäße Verwendung

GEFAHR

danger

Explosion durch Einleiten explosiver Medien!

Wenn leicht entzündliche und explosive Medien (Benzin, Kerosin usw.) eingeleitet werden, besteht Lebensgefahr durch Explosion! Die Hebeanlage ist für diese Medien nicht konzipiert.

  1. Keine leicht entzündlichen und explosiven Medien einleiten!

Die folgenden Medien nicht einleiten:

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung dieser Anleitung. Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nichtbestimmungsgemäß.