Nichtbestimmungsgemäße Verwendung
GEFAHR
Explosion durch Einleiten explosiver Medien!
Wenn leicht entzündliche und explosive Medien (Benzin, Kerosin usw.) eingeleitet werden, besteht Lebensgefahr durch Explosion! Die Hebeanlage ist für diese Medien nicht konzipiert.
- Keine leicht entzündlichen und explosiven Medien einleiten!
Die folgenden Medien nicht einleiten:
- Abwasser aus Entwässerungsgegenständen, die über der Rückstauebene liegen und im freien Gefälle entwässert werden können.
- Schutt, Asche, Müll, Glas, Sand, Gips, Zement, Kalk, Mörtel, Faserstoffe, Textilien, Papierhandtücher, Feuchttücher (Fliestücher, feuchte Toilettenpapiertücher), Windeln, Pappe, grobes Papier, Kunstharze, Teer, Küchenabfälle, Fette, Öle
- Abfälle aus Schlachtung, Tierkörperbeseitigung und Tierhaltung (Gülle ...)
- Giftige, aggressive und korrosive Medien wie Schwermetalle, Biozide, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Laugen, Salze, Schwimmbadwasser
- Reinigungs-, Desinfektions-, Spül- und Waschmittel in überdosierten Mengen und solche mit unverhältnismäßig großer Schaumbildung
- Trinkwasser
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung dieser Anleitung. Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nichtbestimmungsgemäß.