Kennzeichnung von Ex-zugelassenen Rührwerken
Für den Einsatz in explosiven Atmosphären muss das Rührwerk wie folgt auf dem Typenschild gekennzeichnet sein:
- „Ex“-Symbol der entsprechenden Zulassung
- Ex-Klassifizierung
- Zertifizierungsnummer (abhängig von der Zulassung)
- Die Zertifizierungsnummer ist, soweit von der Zulassung gefordert, auf dem Typenschild angedruckt.