Außerbetriebnahme

Das Rührwerk wird ausgeschaltet, bleibt aber weiterhin eingebaut. Somit ist das Rührwerk jederzeit betriebsbereit.

  1. Um das Rührwerk vor Frost, Eis und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen, Rührwerk komplett im Fördermedium eintauchen.
  2. Mindesttemperatur vom Fördermedium: +3 °C (+37 °F).
  1. Rührwerk ausschalten.
  2. Bedienstelle gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern (z. B. Hauptschalter absperren).
  1. Rührwerk ist außer Betrieb und kann ausgebaut werden.

Wenn das Rührwerk nach der Außerbetriebnahme eingebaut bleibt, die folgenden Punkte beachten:

  • Oben genannte Voraussetzungen für den kompletten Zeitraum der Außerbetriebnahme sicherstellen. Wenn die Voraussetzungen nicht gewährleistet sind, Rührwerk ausbauen!
  • Bei einer längeren Außerbetriebnahme in regelmäßigen Abständen einen Funktionslauf durchführen:
    • Zeitraum: monatlich bis vierteljährlich
    • Laufzeit: 5 Minuten
    • Funktionslauf nur unter den gültigen Betriebsbedingungen ausführen!