Außerbetriebnahme
Das Rührwerk wird ausgeschaltet, bleibt aber weiterhin eingebaut. Somit ist das Rührwerk jederzeit betriebsbereit.
- Um das Rührwerk vor Frost, Eis und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen, Rührwerk komplett im Fördermedium eintauchen.
- Mindesttemperatur vom Fördermedium: +3 °C (+37 °F).
- Rührwerk ausschalten.
- Bedienstelle gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern (z. B. Hauptschalter absperren).
- Rührwerk ist außer Betrieb und kann ausgebaut werden.
Wenn das Rührwerk nach der Außerbetriebnahme eingebaut bleibt, die folgenden Punkte beachten:
- Oben genannte Voraussetzungen für den kompletten Zeitraum der Außerbetriebnahme sicherstellen. Wenn die Voraussetzungen nicht gewährleistet sind, Rührwerk ausbauen!
- Bei einer längeren Außerbetriebnahme in regelmäßigen Abständen einen Funktionslauf durchführen:
- Zeitraum: monatlich bis vierteljährlich
- Laufzeit: 5 Minuten
- Funktionslauf nur unter den gültigen Betriebsbedingungen ausführen!