Pflichten des Betreibers

Der Betreiber muss:

  • Die Einbau- und Betriebsanleitung in der Sprache des Personals zur Verfügung stellen.
  • Alle Arbeiten nur durch qualifiziertes Fachpersonal durchführen lassen.
  • Die benötigte Ausbildung des Personals für die angegebenen Arbeiten sicherstellen.
  • Das Personal über die Funktionsweise der Anlage unterrichten.
  • Benötigte Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass das Personal die Schutzausrüstung trägt.
  • Eine Gefährdung durch elektrischen Strom ausschließen.
  • Gefährliche Bauteile (extrem kalt, extrem heiß, drehend, usw.) mit einem bauseitigen Berührungsschutz ausstatten.
  • Defekte Dichtungen und Anschlusskabel austauschen lassen.
  • Leicht entzündliche Materialien grundsätzlich vom Produkt fernhalten.

Am Produkt angebrachte Hinweise müssen unbedingt beachtet und dauerhaft lesbar gehalten werden:

  • Warn- und Gefahrenhinweise
  • Typenschild
  • Fließrichtungssymbol
  • Beschriftung von Anschlüssen

Dieses Gerät kann von Kindern ab 8 Jahren und darüber sowie von Personen mit verringerten physischen, sensorischen oder mentalen Fähigkeiten oder Mangel an Erfahrung und Wissen genutzt werden, wenn sie beaufsichtigt oder bezüglich des sicheren Gebrauchs des Geräts unterwiesen wurden und sie die daraus resultierenden Gefahren verstehen. Kinder dürfen nicht mit dem Gerät spielen. Reinigung und Benutzerwartung dürfen nicht von Kindern ohne Beaufsichtigung durchgeführt werden.