Nichtbestimmungsgemäße Verwendung
GEFAHR
Explosion durch Fördern explosiver Medien!
Das Fördern von leicht entzündlichen und explosiven Medien (Benzin, Kerosin usw.) in ihrer reinen Form ist strengstens verboten. Es besteht Lebensgefahr durch Explosion! Die Pumpen sind für diese Medien nicht konzipiert.
Die Tauchmotorpumpen dürfen nicht verwendet werden zur Förderung von:
- Rohabwasser
- Abwasser mit Fäkalien
- Trinkwasser
- Fördermedien mit harten Bestandteilen (z. B. Steine, Holz, Metall usw.)
- Fördermedien mit großen Mengen abrasiver Inhaltsstoffe (z. B. Sand, Kies).
- Viskose Medien (z. B. Öle und Fette)
- Meerwasser
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung dieser Anleitung. Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nichtbestimmungsgemäß.